Geldauflagen helfen
Wir freuen uns, dass Sie sich auf unseren Seiten informieren. Gerade für uns als kleine Organisation, die sich überwiegend aus Spenden finanziert, sind Geldauflagen eine bedeutsame Säule der Finanzierung.
Der Mukoviszidose e.V.
- ist eingetragen in den Listen der Oberlandesgerichte (OLG),
- informiert die OLG gewissenhaft zu Beginn eines jeden Jahres über alle eingegangenen Bußgelder des Vorjahres,
- hat ein separates Bußgeldkonto,
- stellt für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen aus,
- informiert Gerichte und Staatsanwaltschaften fristgerecht, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht,
- stellt Adressaufkleber und Überweisungsträger zur Verfügung.
Falls gewünscht, senden wir Ihnen auch gerne Projektbeschreibungen zu oder stellen Ihnen unsere Arbeit in einem persönlichen Gespräch vor.
Mit der Zuweisung von Geldauflagen an den Mukoviszidose e.V. tragen Sie dazu bei, dass wir eine bessere Lebensqualität und eine höhere Lebenserwartung für die Betroffenen erreichen. Außerdem bewirken Sie, dass wir den Betroffenen in wirtschaftlichen Notlagen finanziell unter die Arme greifen können.
Bußgeldkonto 70 88 003, Bankleitzahl 370 205 00
(Bank für Sozialwirtschaft Köln)
Sie wünschen weitere Informationen, Aufkleber oder Überweisungsträger? Kerstin Rungberg steht Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung: 0228 98780-20, E-Mail: krungberg@muko.info
Information für Zahlungspflichtige
Sie haben ein Bußgeld an den Mukoviszidose e.V. augebürdet bekommen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Zahlung. Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir wichtige Forschungsprojekte für Menschen mit Mukoviszidose finanzieren und ihnen in wirtschaftlichen Notlagen unter die Arme greifen können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür sehr herzlich.
Nachfolgend einige wichtige Informationen:
- Der Mukoviszidose e.V. darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
- Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
- Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto 70 88 003, Bankleitzahl 370 205 00 (Bank für Sozialwirtschaft Köln).
- Bitte geben Sie bei allen Zahlungen unbedingt das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung. Und nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht bestätigen.
- Sollten Sie Ihre Zahlung versehentlich auf unser Spendenkonto überwiesen haben oder eine Rate doppelt angewiesen haben, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme: 0228 98780-34, Karin Gottbehüt.

