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Richtlinie zur Definition einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung"

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22.01.2004 eine Richtlinie zur Definition einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" gemäß § 62 SGB V (Belastungsgrenze) verabschiedet.

Somit herrscht für die Betroffenen endlich Klarheit, ob auch weiterhin die Zuzahlungsgrenze von 1% gilt.

 

Ein Patient gilt nun als schwerwiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:

 

a) Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel des SGB IX vor.

 

b) Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 BVG vor oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60%.

 

c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

 

Der zuerst vorgelegte Entwurf wurde auf massiven Protest der Betroffenenverbände wesentlich abgeändert, so dass jetzt eine weitaus größere Gruppe von chronisch Kranken unter die 1%-Belastungsgrenze fällt.

 

Mukoviszidose entspricht den vorgeschlagenen Definitionen: Die Behandlung einmal pro Quartal im Mukoviszidose-Zentrum gehört zum Standard der Behandlung, weiterhin entspricht Mukoviszidose sicherlich mindestens dem Kriterium c), sofern beim einzelnen Betroffenen kein GdB von 60 oder Pflegestufe 2 oder 3 vorliegt.

 

Diese Richtlinie ist rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft getreten. Text der Richtlinie (PDF, 65 kb)

 

Wenn es von Seiten Ihrer Krankenkasse bei der Umsetzung der Regelung Schwierigkeiten geben sollte, dann informieren Sie uns bitte.

 

Anlässlich der Anhörung hatte der Mukoviszidose e.V. eine Pressemitteilung versendet und einen Eil-Brief (MSWord.doc) verfasst.

Expertenrat