Mitsprache der Patienten
Schaffung eines Patientenbeauftragten: Nähere Informationen finden Sie unter www.patientenbeauftragte.de.
Der Gemeinsame Bundesausschuss löste zum 01.01.2004 den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entscheidende Bedeutung bei der Klärung zahlreicher Fragen, deren Beantwortung der Gesetzgeber bewusst der Selbstverwaltung überließ, z. B. welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente in Zukunft bei schwer wiegenden Krankheiten von den Krankenkassen gezahlt werden sollen. Neu ist, dass seit dem 1.1. 2004 auch Patientenvertreter beratend am Gemeinsamen Bundesausschuss teilnehmen. Diese Patientenvertreter werden von folgenden Verbänden gestellt: dem Deutschen Behindertenrat, der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Über den Deutschen Behindertenrat sind unsere langbewährten Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft für Behinderte e.V. (BAGH) sowie des Forums chronisch Kranker und Behinderter des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) am Gemeinsamen Bundesausschuss beteiligt.
Der Gemeinsame Bundesausschusses ist laut Gesetz das oberste Beschlussorgan. Er hat die Entscheidungskompetenz. Er besteht aus fünf verschiedenen "Spruchkörpern" (Kammern), die in unterschiedlichen Besetzungen monatlich zusammenkommen. Diese Kammern sind: Plenum, ärztliche Angelegenheiten, vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung, vertragszahnärztliche Versorgung und Krankenhausbehandlung.
Die Sacharbeit wird in zurzeit 21 Unterausschüssen (zu Themen wie z. B. Arzneimittel, Prävention, Kriterien der Qualitätsbeurteilung, Disease Management Programme) erledigt. Der Mukoviszidose e.V. wird die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, die erforderliche Erfahrung aus Sicht der Patientenorganisationen in diese Entscheidungen (z. B. Zusammenstellung der Arzneimittelliste für erstattungsfähige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) im Interesse der Patienten einzubringen.
Wer mehr über den Gemeinsamen Bundesausschuss wissen möchte, kann sich auf der Homepage www.g-ba.de informieren.


