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Leben retten mit einem Nachlass

Der Mukoviszidose e.V. finanziert seine Arbeit zum überwiegenden Teil durch Spenden. Ohne diese finanzielle Unterstützung von außen könnten wir unsere wichtigen Forschungs- und Sozialprojekte gar nicht durchführen. Dank intensiver Forschung in den letzten Jahrzehnten haben wir bereits bedeutsame Fortschritte zum Wohle der Patienten erzielt. Nach wie vor gibt es aber kein Heilmittel gegen Mukoviszidose.

Wir müssen die Forschung weiter vorantreiben, denn wir haben ein Ziel: Kein Kind darf mehr an Mukoviszidose sterben! Daher haben wir jedes Jahr aufs Neue einen großen Finanzbedarf für unsere Forschungsprojekte. Neben Spenden können auch Vermächtnisse zu unseren Gunsten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass wir unsere lebenswichtige Arbeit für Menschen mit Mukoviszidose in Zukunft fortsetzen können.

Wenn Sie Ihre Verbundenheit mit unseren Zielen durch eine entsprechende Verfügung in Ihrem Testament ausdrücken möchten, helfen Sie uns Leben zu retten. Der Mukoviszidose e.V. ist als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit, so dass uns Testamentsspenden ohne Abzüge zugute kommen.

Wir geben Ihnen hier ein paar Informationen, die bei der Abfassung eines Testaments von Bedeutung sind.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft

Für den Fall, dass man kein Testament hinterlassen hat, hat der Staat vorgesorgt, indem er die gesetzliche Erbfolge festgelegt hat. Diese ist in verschiedene Ordnungen eingeteilt, die wiederum auf den Grad der Blutsverwandtschaft beruhen. Demnach erben immer zuerst die Erben erster Ordnung. Dabei handelt es sich um die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also leibliche und adoptierte Kinder.

Sind keine Abkömmlinge vorhanden, fällt das Erbe den Erben zweiter Ordnung zu. Dazu zählen die Eltern und die Geschwister des Verstorbenen. Wenn auch sie nicht mehr leben, kommen als Erben die Verwandten der dritten Ordnung in Betracht. Das sind Großeltern, Onkel, Tanten und Cousinen des Verstorbenen.

Lassen sich keine auch noch so entfernten lebenden Blutsverwandten mehr ermitteln, dann fällt das Erbe automatisch dem Staat zu.

So verfassen Sie Ihr Testament

Ein Testament ist tatsächlich die einzige Möglichkeit, seine Erben selbst zu bestimmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit unterliegt ein gültiges Testament sehr strengen Formvorschriften. Bei der Errichtung eines Testaments hat man die Wahl zwischen einem öffentlichen und einem privatschriftlichen Testament.

Das öffentliche Testament

Ein öffentliches Testament erfordert die sachkundige Beratung durch eine Urkundsperson. Das heißt, Sie können Ihren letzten Willen vor einem Notar oder vor einem Gericht verfassen. Ein Notar klärt Sie über die rechtlichen Möglichkeiten auf und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche in eine eindeutige und rechtsgültige Form gebracht werden. Damit sind Fälschungen ausgeschlossen und es ist gleichzeitig sichergestellt, dass Ihr Testament nach ihrem Ableben aufgefunden wird.

Das eigenhändige Testament

Mit dem nötigen Wissen können Sie ihr Testament auch selbst abfassen. Dieses ist in jedem Fall mit der Hand zu schreiben und von Ihnen als Erblasser mit dem Ort der Niederschrift, dem vollständigen Datum sowie Ihrer Unterschrift zu versehen. Sie können Ihr Testament jederzeit wieder aufheben, indem Sie es vernichten. Existieren später mehrere Testamentsversionen kann das unter Umständen zu Verwirrungen führen. Sie können auch nur einzelne Textabschnitte eines bestehenden Testamentes verändern. Dann müssen die Veränderungen handschriftlich eingefügt und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen werden.

Aufbewahrung des Testamentes

Wichtig ist, dass das Testament nach Ihrem Ableben rechtzeitig aufgefunden wird. Bewahren Sie das Testament zu Hause an einem Ort auf, an dem es gefunden werden kann. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, können Sie Ihr Testament aber auch bei einem Notar oder beim zuständigen Amtsgericht aufbewahren. Dann erfolgt ein Eintrag im Zentralen Testamentsregister, wobei der Inhalt selbstverständlich geheim bleibt. Damit ist sichergestellt, dass das Testament nicht verloren geht, oder gefälscht werden kann.

Neuer Service ab Herbst: Broschüre zur Testamentsgestaltung

Bei der Abfassung eines Testamentes sind strenge Formvorschriften zu beachten, damit der letzte Wille nicht an Gültigkeit verliert. Der Mukoviszidose e.V. bietet seinen Unterstützern ab kommenden Herbst als Service eine Broschüre mit wichtigen Informationen zur Testamentsgestaltung an. Bis diese Broschüre verfügbar ist, stehe ich Ihnen vorab auch gerne persönlich für Fragen zur Verfügung. Sie können darauf vertrauen, dass wir Testaments- und Erbschaftssachen diskret behandeln.

Ihre Ansprechpartnerin

Kerstin Rungberg
Tel.: 0228/9 87 80-20
E-Mail: KRungberg@muko.info