Neugeborenen-Screening: ein Menschenrecht?
Farrel (US) meint: Ja und Nein
Hr. Farrell aus den USA stellte diese provokante Hypothese in seinem Vortrag zur Diskussion. Er kam zu dem Schluss, dass die Hypothese aufgrund der vielen Vorteile eines Neugeborenen-Screening bei der richtigen Durchführung durchaus zutreffen könne. Allerdings bestünde das Risiko bei einer nicht fachgerechten Durchführung mehr Schaden als Nutzen zu verursachen. Farrell schloss daraus, dass in Ländern, in denen die Grundvoraussetzungen für die Einführung eines Neugeborenen-Screening-Systems nicht gegeben seien, ein Neugeborenen-Screening dann auch kein Menschenrecht sei.
Besserer Krankheitsverlauf nach früher Diagnose
Generell betonte Farrell noch einmal die Vorteile, die durch ein Neugeborenen-Screening erreicht werden: So sterben ohne ein Neugeborenen-Screening etwa 5% der CF-Patienten ohne jemals richtig diagnostiziert worden zu sein. Einem schlechten Ernährungsstatus könne durch die früh einsetzende richtige Behandlung entgegen gewirkt werden, was neben einer geringeren Anzahl an Krankenhausaufenthalten auch einen deutlichen Effekt auf den Langzeitkrankheitsverlauf habe. Weiterhin sei natürlich die frühe Diagnose maßgeblich zur Verhinderung von chronischen Pseudomonas-Infektionen, die sich in einem Drittel der zunächst nicht diagnostizierten Patienten manifestierten.
Neugeborenen-Screening in immer mehr Staaten
In den USA gibt es nach der allgemeinen Empfehlung für ein Neugeborenen-Screening inzwischen in den meisten Staaten Überlegungen ein solches Screening tatsächlich einzuführen. Generell sei nämlich im Gesundheitswesen ein Paradigmenwechsel in der Behandlung von Patienten zu bemerken: weg von der reinen Behandlung schon entstandener Schäden hin zu mehr Prävention.


