Gesundheitskosten Soforthilfe
Der Vorstand des Mukoviszidose e.V. hat sich entschlossen, von Mukoviszidose Betroffene, die ein Einkommen auf Sozialhilfe- oder Grundsicherungsniveau haben, auf Antrag mit einem Kostenzuschuss von 50,00 € an den Arzneimittelzuzahlungen für das Jahr zu unterstützen.
Wer diese Hilfe in Anspruch nehmen möchte, sendet bitte ein kurzes Schreiben mit Angabe der Kontoverbindung und einer Kopie des aktuellen Sozialhilfe- oder Grundsicherungsbescheides an die Geschäftsstelle:
Mukoviszidose e.V.
In den Dauen 6
53117 Bonn
Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen im Schreiben Ihre Telefonnummer an. Der Unterstützungsbetrag wird kurzfristig überwiesen.
Warum diese Hilfe notwendig ist?
Durch die Gesundheitsreform wurde die generelle Befreiung von Arzneimittelzuzahlungen abgeschafft. Das bedeutet, jeder Betroffene muss zu Beginn des Jahres bis zum Erreichen seiner individuellen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten. Besonders für erwachsene Betroffene, die von Grundsicherung, Sozialhilfe oder einem ähnlich geringen Einkommen leben müssen, bedeutet dies eine enorme Belastung in den ersten Monaten des Jahres.
Bitte beachten Sie:
Wir wollen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel Betroffene unterstützen – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Mukoviszidose e.V.
Zur Vergabe dieser individuellen Unterstützungen haben wir klare Regeln entwickelt.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.


