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Der Sozialfonds

Für Mukoviszidose-Betroffene in einer Notlage

Der Sozialfonds des Mukoviszidose e.V. dient dazu, Mukoviszidose Betroffenen und ihren Angehörigen in Notlagen zu helfen, die durch die Krankheit entstehen.
Diesen Auftrag nimmt der Sozialfonds inzwischen auch im Namen der Christiane Herzog-Stiftung wahr.

Falls Sie einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen wollen, können Sie gerne folgenden Fragebogen ausgefüllt an die Geschäftsstelle zusenden: Sozialfonds-Fragebogen (PDF)

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen ist es ausreichend gemeinsam mit einem kurzen Anschreiben den vollständigen Bescheid in Kopie zuzusenden.

Gerne können Sie sich natürlich vorab telefonisch in der Geschäftsstelle erkundigen und Fragen klären (Tel: 0228-98 780 0).

Wir unterstützen betroffene Familien und Erwachsene gerne und versuchen dies so unbürokratisch wie möglich zu machen. Das es sich bei Zuschüssen aus dem Sozialfonds um Spendengelder handelt, sind wir verpflichtet verschiedene Angaben und Nachweise einzuholen, um eine ordnungsgemäße und zielgerichtete Verwendung der Gelder sicher zu stellen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Alle Angaben, die Sie uns gegenüber machen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt!

In welchen Fällen kann der Mukoviszidose e.V. unterstützen?

  • Weil der erwachsene Patient wegen Sauerstoffmangel die Treppen zu seiner Wohnung nicht mehr steigen kann, muss er umziehen. Ein Zuschuss hilft, diese Situation zu meistern.
  • Das Mukoviszidose betroffene Kind mit seiner Mutter in der weit entfernten Klinik, ein Geschwisterkind bei der Oma, Wohnung und Arbeitsplatz als tägliche Anlaufstellen, da kommen schnell einige Kilometer zusammen. In besonderen Fällen konnten wir mit einem Fahrtkostenzuschuss den nächsten Wochenendbesuch ermöglichen.
  • Neben der Mukoviszidose als Grunderkrankung auch noch eine Hausstaub-Allergie? Da muss der Teppichboden heraus und durch einen Laminat-Boden ersetzt werden. Ein Zuschuss aus dem Sozialfonds ermöglicht diese notwendige Renovierung der Wohnung.

Bitte beachten Sie:

Wir wollen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel alle Betroffenen in Notlagen unterstützen – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Mukoviszidose e.V. Hierzu haben wir klare Regeln im Hinblick auf individuelle Bedürftigkeit entwickelt. Über Anträge entscheidet ein Gremium des Vorstands, in dem erwachsene Betroffene und Eltern vertreten sind.

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.

Expertenrat